Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Angebote, Veranstaltungen und digitale Inhalte

Anbieter und Veranstalter: SWIM-COACH – Matthias Lehne

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen und digitalen Inhalte von SWIM-COACH – Matthias Lehne (insbesondere swimCAMPS, swimSEMINARE, swimCOACHING, Schwimmkurse und Events sowie Trainingspläne).

Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

II. Vertragsschluss

Die Buchung erfolgt über die Webseite oder die dort angegebenen Kommunikationswege (z. B. E-Mail).

Mit der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung oder Rechnungsstellung durch den Veranstalter zustande.

III. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

Der Veranstalter erbringt im Schwerpunkt sportliche Trainingsleistungen.

Weitere Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung können Bestandteil des Angebots sein, sofern diese in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen sind.

Zusatzleistungen, insbesondere Transfers, sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie gesondert gebucht und bestätigt wurden.

Die An- und Abreise ist nicht Bestandteil der angebotenen Leistungen und erfolgt eigenverantwortlich durch den Teilnehmer.

Soweit neben den Trainingsleistungen weitere Leistungen angeboten werden, erfolgt dies unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

IV. Digitale Inhalte

Digitale Inhalte (insbesondere Trainingspläne, Programme oder vergleichbare Inhalte) werden dem Teilnehmer in elektronischer Form durch den Anbieter zur Verfügung gestellt.

Mit Bereitstellung des digitalen Inhalts beginnt die Vertragserfüllung unmittelbar nach Vertragsschluss.

Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. Er bestätigt, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.

Die Inhalte sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist nicht gestattet.

Der Anbieter übernimmt keine Garantie für konkrete Trainingserfolge. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

V. Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist im Voraus zu zahlen.

Sofern eine Anzahlung vereinbart wird, beträgt diese 30 Prozent des Gesamtpreises und ist innerhalb von 10 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens bei swimCAMPS 8 Wochen vor Beginn und bei anderen Veranstaltungen 4 Wochen vor Beginn zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Veranstalter ist berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

Es gelten folgende Stornobedingungen:

swimSEMINARE und Kurse
bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30 Prozent
ab dem 30. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 Prozent
ab dem 19. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 Prozent
ab dem 9. bis zum 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 Prozent
ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 Prozent

swimCAMPS
bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30 Prozent
ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 Prozent

Ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn entspricht die Stornogebühr den dem Veranstalter zu diesem Zeitpunkt regelmäßig entstehenden und nicht mehr vermeidbaren Kosten, insbesondere für Unterkunft, Verpflegung und organisatorische Leistungen.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

swimCOACHING
kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn
ab 24 Stunden vor Beginn 100 Prozent

Der Teilnehmer kann jederzeit einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Der Veranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer den Teilnahmevoraussetzungen nicht entspricht oder organisatorische Gründe entgegenstehen.

Der ursprüngliche Teilnehmer und der Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für die vertraglichen Verpflichtungen.

VII. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen oder die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und beträgt in der Regel bei Seminaren 6 Teilnehmer und bei Camps 12 Teilnehmer.

Absagefristen
swimCAMPS bis 30 Tage vor Beginn, Seminare und Events bis 14 Tage vor Beginn, sofern in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung keine abweichende Frist angegeben ist. Kurse bis 7 Tage vor Beginn

In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

Eine Haftung für gebuchte Reiseleistungen, insbesondere Flüge, Bahnfahrten oder Hotelübernachtungen, besteht nicht.

VIII. Durchführung und Änderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichen Gründen Änderungen hinsichtlich Ort, Zeit oder Ablauf der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese für den Teilnehmer zumutbar sind.

Bei Ausfall einzelner Termine, insbesondere durch Witterung, technische Defekte oder behördliche Vorgaben, kann ein Ersatztermin angeboten werden. Dieser kann auch an einem anderen Ort, zu einer anderen Zeit oder an einem anderen Wochentag stattfinden.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht.

Bei höherer Gewalt kann die Veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

IX. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

Der Teilnehmer bestätigt mit der Buchung, dass er gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist und keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Bestehen Zweifel, wird empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter relevante gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn mitzuteilen.

Im Falle eines Unfalls oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass notwendige medizinische Maßnahmen eingeleitet werden dürfen. Die Kosten hierfür trägt der Teilnehmer bzw. dessen Versicherung.

X. Minderjährige

Minderjährige dürfen an swimCAMPS nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht außerhalb der Trainingszeiten.

Für minderjährige Teilnehmer ist eine Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Bei Kinderschwimmkursen ohne Anwesenheit der Eltern bestätigen die Erziehungsberechtigten mit der Buchung die gesundheitliche Eignung des Kindes.

Sofern der jeweilige Kurs Schwimmkenntnisse voraussetzt, stellen die Erziehungsberechtigten sicher, dass das Kind über die entsprechenden Schwimmfähigkeiten verfügt.

XI. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

XII. Verlust und Diebstahl

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Wertsachen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände ausreichend zu sichern.

XIII. Verspätung und Nichterscheinen

Bei verspäteter Teilnahme oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung der Leistung, sofern der Veranstalter dies nicht zu vertreten hat.

XIV. Foto und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltungen können Foto und Videoaufnahmen erstellt werden, auf denen Teilnehmer erkennbar sein können.

Diese Aufnahmen können zu Zwecken der Eigenwerbung verwendet werden.

Teilnehmer können der Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

XV. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

für Veranstaltungen (swimCAMPS, swimEVENTS, swimCOACHING, swimSEMINARE, Schwimmkurse etc.) von PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne.

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Veranstaltungen.

Sie sind unter personalswimcoach.de bzw. swim-coach.de in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abrufbar. Sie gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

II. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss über die vom PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne angebotenen Veranstaltungen kommt wie folgt zustande:

Mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen (z.B. per E-Mail) Anfrage hinsichtlich der Teilnahme an einer Veranstaltung zu einen bestimmten Termin bietet der Kunde dem Veranstalter verbindlich den Vertragsschluss an. Ebenso führt die Buchung über den Online-Shop und anschließende Bestätigung zum Vertragsabschluss. Die verfügbaren Termine sind auf der Webseite des Veranstalters unter personalswimcoach.de und swim-coach.de veröffentlicht.

Mit der Bestätigung und/oder der Rechnung von PERSONAL SWIM COACH – Matthias Lehne kommt der Vertrag mit dem Kunden/Teilnehmer zustande.

III: Zahlung & Verbindlichkeit

1. Der Betrag ist vollständig im Voraus per Überweisung oder Paypal zu zahlen. Eine Ratenzahlung und/oder Anzahlung kann nach Rücksprache mit Personal Swim Coach – Matthias Lehne oder über die Seite (sofern verfügbar) vereinbart werden. Sofern eine Anzahlung vereinbart wird, ist eine Zahlung von 30% (Bearbeitungsgebühr) des Gesamtbetrags innerhalb von 10 Tagen nach Teilnahmebestätigung zu leisten. Der restliche Betrag (70%) ist vom Teilnehmer ohne weitere Aufforderung spätestens 4 Wochen, bei swimCAMPS 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Wenn in der genannten Frist keine Zahlung eingeht, kann die Buchung seitens Veranstalter annulliert werden.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist die Wertstellung des Betrages auf dem Konto des Veranstalters.

IV: Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer

Der Kunde / Teilnehmer kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.  Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Ein kostenloser Widerruf der Bestellung kann binnen 14 Tagen nach der Bestellung geltend gemacht werden, es sei denn es liegen weniger als 31 Tage zwischen Stornierung und Veranstaltung. Bei einer durch den Kunden veranlassten Stornierung fallen folgende Stornogebühren an (Es gilt das Eingangsdatum der Stornierung):

swimSEMINARE und Kurse:

  • bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Gesamtbetrages.
  • ab dem 30. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtbetrages.
  • ab dem 19. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75% des Gesamtbetrages. 
  • ab dem 09. bis zum 06. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 90% des Gesamtbetrages.
  • ab dem 05. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtbetrages.
swimCAMPS:
  • bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Gesamtbetrages.
  • ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100% des Gesamtbetrages.
swimCOACHINGS (Einzel- und Gruppentraining):
  • kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor dem Training.
  • ab 24 Stunden vor dem Training 100% des Gesamtbetrages.

Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer gestellt werden. Wenn ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, haftet er zusammen mit dem ursprünglichen Kunden/Teilnehmer für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

V. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

1. der Kunde/Teilnehmer die Zahlungen nach Ziffer III nicht rechtzeitig leistet,
2. die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern nicht erreicht wird.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter erhält der Kunde/Teilnehmer die an den Veranstalter bereits gezahlte Vergütung unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden/Teilnehmers bestehen nicht.

VI. Durchführung der Veranstaltung

1. Der Veranstalter kann aufgrund von veränderten Witterungsbedingungen oder im Falle eines Defekts an der Schwimmbad-Anlage (o.ä.) dem Kunden/Teilnehmer zumutbare Änderungen bezüglich des Ortes / Programms vornehmen. Ist eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich geworden (z.B. aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Ausbruch einer Pandemie, schlechter bzw. gefährlicher Witterung), ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung (auch im Vorfeld) abzubrechen und zu einem späteren Termin eine Wiederholung anzubieten. Teilnehmer können in so einem Sonderfall vom Vertrag zurücktreten, dabei gelten die am Tag des Rücktritts gültigen Stornogebühren (AGB, Punkt: IV). Sollte die Verschiebung des Termins auf ein anderes Datum erst nach Ablauf der Rücktrittsfristen bekannt gemacht werden, so werden in jedem Fall 70% des Gesamtbetrages (Rechnungsbetrag) erstattet. Eine Erstattung der fälligen Bearbeitungsgebühr (30%) ist ausgeschlossen. Handelt es sich um einen Kurs, bei dem ein oder mehrere Termine z.B. durch einen Defekt an der Schwimmbad-Anlage ausfallen müssen, so ist der Veranstalter berechtigt, einen Nachholtermin anzubieten. Dieser kann auch in einem umliegenden Schwimmbad, welches sich im Umkreis (gleiche Stadt oder Stadtgrenze) zum ursprünglichen Veranstaltungsort befindet, zu einer abweichenden Tageszeit und Wochentag sowie in den Schulferien stattfinden. Es besteht seitens Teilnehmer kein Anspruch auf ein anteilige oder vollständige Erstattung der Kursgebühr.

2. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Ausrüstung in geeignetem Maße auf die Veranstaltung vorzubereiten. Auf besonders erforderliche Ausrüstungen wird bei der Terminbestätigung hingewiesen.

3. Sollte die Ausrüstung den notwendigen Mindestvoraussetzungen nicht gerecht werden und ein Sicherheitsrisiko deshalb nicht auszuschließen sein, ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung des Veranstaltungspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich bezüglich der Anforderungen der Veranstaltung über seine körperliche Eignung zu erkundigen. Von vorhandenen Grundlagenfähigkeiten darf der Veranstalter ausgehen. Dem Teilnehmer bekannte körperliche Erkrankungen, Mängel oder Einschränkungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Der Veranstalter ist berechtigt, auf Grund dieser Informationen Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

VII: Haftung und Versicherung

1. Sollte ein Teilnehmer trotz mangelhafter Ausrüstung und dem Hinweis der Veranstalter an der Veranstaltung teilnehmen wollen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Gesundheits- oder Sachschäden, welche den Teilnehmern hierdurch entstehen.

2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden oder Verletzungen, die den Teilnehmern in Folge von dem Veranstalter nicht bekannten körperlichen Erkrankungen, Mängeln oder Einschränkungen entstehen.

3. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird eine Haftung ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens.

Der Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung ist Sache des Kunden/Teilnehmers.

Der Veranstalter verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

VIII. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Kunde/Teilnehmer zur Verfügung stellt, werden nur zur Durchführung des Vertrages verarbeitet und genutzt. Eine andere oder weitere Verwendung dieser Daten ist ausgeschlossen, es sei denn der Kunde/Teinehmer wünscht ausdrücklich, über weitere Angebote des Veranstalters unter Nutzung dieser Daten informiert zu werden.

IX. Allgemeine Regelungen

1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Das gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
2. Gerichtsstand dieser ist der Sitz des Veranstalters.

Stand: 04/2026

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